DER KARLSRUHER PASS –
DABEI SEIN BEI DEN VIELFÄLTIGEN
ANGEBOTEN IN FREIZEIT, SPORT,
KULTUR, BILDUNG UND MOBILITÄT




Der Karlsruher Pass – denn die Region nimmt alle mit

In der Region Karlsruhe soll jede und jeder einen Platz finden. Dabei spielt der Zugang zum gesellschaftlichen Leben eine ganz wesentliche Rolle und dieses Leben spielt sich in Freizeit, Sport und Kultur ab. Und um dort hinzukommen, muss man mobil sein.

Damit dieser Zugang möglichst nicht aufgrund finanzieller Möglichkeiten blockiert ist, dazu ist der Karlsruher Pass konzipiert worden. Er beinhaltet verschiedene Leistungen in Form von Vergünstigungen für die umfangreichen Angebote der teilnehmenden Gemeinden aus den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur, Bildung und Mobilität.

Der Karlsruher Pass sorgt damit für eine Angleichung der Lebensverhältnisse. Und er bringt die Menschen der hohen Lebensqualität der Region ein Stück näher.

So geht´s zum Karlsruher Pass: Einmal beantragen, ein Jahr lang nutzen.

Den Karlsruher Pass erhalten Sie in den teilnehmenden Gemeinden. Welche Gemeinden das sind und was für einen Karlsruher Pass Sie dort bekommen, erfahren Sie, wenn Sie den Namen der Gemeinde rechts anklicken. Der Karlsruher Pass wird vor Ort in der zuständigen Gemeinde ausgestellt, ist jeweils für volle zwölf Monate gültig und kann jährlich verlängert werden. Alles was es dazu braucht ist ein aktuelles Foto in Passbildgröße, Ausweis und der jeweilige vollständige, im Antragsmonat gültige Bescheid im Original bzw. die vollständigen Unterlagen zur Berechnung.

Bezugsberechtigt sind:

· Bürgerinnen und Bürger, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG oder Kinderzuschlag beziehen, in einer betreuten Wohnform nach SGB VIII leben oder über ein geringes Einkommen verfügen.

· Bei Personen mit geringem Einkommen, die keine Sozialleistungen beziehen, wird der Anspruch auf einen Karlsruher Pass direkt in der Ausgabestelle berechnet. Für diese Berechnung werden Unterlagen zum Einkommen, Kontoauszüge sowie eventuell weitere Unterlagen benötigt. Bitte informieren Sie sich in der jeweiligen Ausgabestelle, welche Unterlagen erforderlich sind, da dies individuell verschieden ist.
Bei Anträgen für Personen ohne Sozialleistungen in den auf der rechten Seite aufgeführten Kommunen des Landkreises erkundigen Sie sich bitte in Ihrer Ausgabestelle nach den notwendigen Unterlagen.

Eine erste Einschätzung für Einwohner*innen der Stadt Karlsruhe, ob ein Antrag auf Karlsruher Pass bewilligt werden kann, gibt Ihnen der Onlinerechner:

Die Möglichkeiten

Die Angebote des Karlsruher Passes sind so vielfältig, dass wir hier nur einen ersten Überblick geben können. Die Möglichkeiten im Detail finden Sie über die Symbole auf der rechten Seite.

Mobilität

Beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) gibt es, abhängig von der ausgebenden Gemeinde, für verschiedene Tickets Ermäßigungen bis zu 50%.

Kultur

In zahlreichen Theatern und städtischen Museen in der Region ist mit dem Karlsruher Pass der Eintritt ermäßigt.

Freizeit

Die Jahreskarte für den Zoologischen Stadtgarten gibt es an der Zookasse gegen eine kleine Eigenbeteiligung. Bei diversen Veranstaltungen in der Region wie etwa Das Fest oder Heimspiele des KSC ist der Eintritt ermäßigt, auch verschiedene Kursangebote an der Volkshochschule sind vergünstigt.

Sport

Verschiedene Frei- und Hallenbäder in der Region gewähren bis zu 50% Rabatt auf den regulären Einzeleintrittspreis. Zudem ist die Bädersaisonkarte um 50% günstiger zu haben. Auch bei verschiedenen Sportvereinen gibt es Ermäßigungen mit dem Karlsruher Pass und werden die Bildungsgutscheine 60PLUS angenommen.

FAQ

1Wann kann der Pass verlängert werden?
In den Stempelfeldern des Karlsruher Passes ist die Gültigkeitsdauer angegeben. Ab dem letzten Monat dieser Gültigkeit kann er in der jeweiligen Ausgabestelle verlängert werden.
2Welche Unterlagen braucht man zur Verlängerung?
Für die Verlängerung benötigen wir die gleichen Unterlagen wie bei einem Neuantrag in aktueller Version.
3Braucht man einen Termin?
Teilweise, das hängt von der jeweiligen Ausgabestelle ab. Die Ausgabestellen und einen entsprechenden Kontakt finden Sie auf den Seiten der teilnehmenden Gemeinden.
4Wie lange muss ich auf den Karlsruher Pass warten?
In Karlsruhe kann der Karlsruher Pass in vielen Fällen direkt vor Ort ausgestellt werden und ist sofort für alle Angebote und Leistungen gültig, sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung einen gültigen Bescheid bzw. die notwendigen Unterlagen sowie ein Foto dabei haben. Über die Bearbeitungszeiten in den anderen teilnehmenden Gemeinden informieren Sie sich bitte bei der Ausgabestelle vor Ort.
5Pass verloren – was nun?
Ein verloren gegangener Karlsruher Pass kann ersetzt werden. Das Ablaufdatum entspricht dann dem des ursprünglichen Passes. Die Unterlagen benötigen wir dazu nicht erneut, aber bitte bringen Sie dafür Ihren Personalausweis und ein neues Foto mit.
6Wo gilt die ermäßigte Saisonkarte und was kostet sie?
Die ermäßigte Saisonkarte gilt in den Städtischen Freibädern während der Freibadsaison von Anfang Mai bis Ende der Sommerferien. Inhaberinnen und Inhaber des Karlsruher Passes können die Monatskarte mit einer Ermäßigung von 50 % erwerben. Die ermäßigte Saisonkarte kann ausschließlich beim jfbw gekauft werden. Bitte bringen Sie dazu ein Foto in Passbildgröße mit.

7Kostet der Karlsruher Pass etwas?
Der Karlsruher Pass ist kostenlos.
8Kann ich einen Karlsruher Pass für eine andere Person ausstellen lassen?
Sie können Karlsruher Pässe für alle Personen auf Ihrem Bescheid oder in Ihrem Haushalt ausstellen bzw. verlängern lassen. Sollte die Person nicht in Ihrem Haushalt leben bzw. nicht mit Ihnen auf dem Bescheid stehen, benötigen wir eine formlose Vollmacht, dass Sie beauftragt sind, den Karlsruher Pass ausszustellen bzw. verlängern zu lassen. Bitte bringen Sie bei einem Neuantrag auch in diesen Fällen Ausweis und Foto der Person mit, in deren Auftrag Sie kommen.
9Muss ich meinen Pass zurückgeben, wenn ich keine Leistungen mehr erhalte?
Sie können den Pass bis zur im Stempelfeld angegebenen Gültigkeitsdauer nutzen.
10Können Bildungsgutscheine 60PLUS ausgezahlt oder übertragen werden?
Beides ist nicht möglich. Sie können bei der Bezahlung mit Bildungsgutscheinen 60PLUS sich Restbeträge nicht bar auszahlen lassen. Bildungsgutscheine 60PLUS können ausschließlich für die auf der Rückseite aufgedruckte Person genutzt werden.