DER KARLSRUHER KINDERPASS –
ÖFFNET IN DER REGION DIE TÜREN
ZU DEN VIELFÄLTIGEN ANGEBOTEN
IN FREIZEIT, SPORT, KULTUR UND BILDUNG

Der Karlsruher Kinderpass – denn die Region setzt auf alle Kinder und Jugendlichen

Die Region Karlsruhe will allen Kindern einen möglichst guten Start ins Leben ermöglichen. Dazu gehören eine freie Entwicklung und die Förderung von individuellen Begabungen. Das soll hier nicht alleine von Herkunft und finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Familien abhängig sein. Darum verschafft der Karlsruher Kinderpass jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien einen Zugang zum gesellschaftlichen Leben, dort wo sie leben und dort wo ihre Interessen sind.

Dazu beinhaltet der Karlsruher Kinderpass verschiedene Leistungen in Form von Ermäßigungen für die umfangreichen Angebote der teilnehmenden Gemeinden aus den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur, Bildung und Mobilität.

Der Karlsruher Kinderpass sorgt damit für mehr Chancengleichheit und eine Angleichung der Lebensverhältnisse. Und er bietet jungen Menschen eine Perspektive.

So geht´s zum Karlsruher Kinderpass: Einmal beantragen, ein Jahr lang nutzen.

Den Karlsruher Kinderpass erhalten Kinder und Jugendliche in den teilnehmenden Gemeinden. Er wird vor Ort in der zuständigen Gemeinde ausgestellt, ist jeweils für volle zwölf Monate gültig und kann bis zum 18. Lebensjahr jährlich verlängert werden. Alles was es dazu braucht ist ein aktuelles Foto in Passbildgröße und der jeweilige vollständige, im Antragsmonat gültige Bescheid im Original bzw. die vollständigen Unterlagen zur Berechnung.

Bezugsberechtigt sind:

· Kinder von Eltern, die ALG II (SBG II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen oder über ein geringes Einkommen verfügen.

· Kinder mit Schwerbehinderten-Ausweis sowie wesentlich behinderte Kinder, die Eingliederungshilfeleistungen wahrnehmen.

· Pflegekinder sowie Kinder und Jugendliche, die sich in einer stationären Unterbringung nach SGB VIII befinden.

· Kinder aus Familien mit fünf oder mehr minderjährigen Kindern (bitte Geburtsurkunden oder Meldebescheinigungen oder Stammbuch mitbringen)

· Bei Familien mit geringem Einkommen, die keine Sozialleistungen beziehen, wird der Anspruch auf einen Karlsruher Kinderpass direkt in der Ausgabestelle berechnet. Für diese Berechnung werden Unterlagen zum Einkommen, Kontoauszüge sowie eventuell weitere Unterlagen benötigt. Bitte informieren Sie sich in der jeweiligen Ausgabestelle, welche Unterlagen erforderlich sind, da dies individuell verschieden ist.

· Bei Anträgen in den auf der rechten Seite aufgeführten Kommunen des Landkreises von Familien ohne Sozialleistungen erkundigen Sie sich bitte in Ihrer Ausgabestelle nach den notwendigen Unterlagen.

Eine erste Einschätzung für Familien aus dem Stadtgebiet Karlsruhe, ob ein Antrag auf Karlsruher Pass bewilligt werden kann, gibt Ihnen der Onlinerechner:

Die Möglichkeiten

Die Angebote des Karlsruher Kinderpasses sind so vielfältig, dass wir hier nur einen ersten Überblick geben können. Die Möglichkeiten im Detail finden Sie über die Symbole auf der rechten Seite.

Mobilität

Ob Monatskarte, Sommerferienticket oder Ausbildungskarte. Beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) gibt es für verschiedene Tickets Ermäßigungen bis zu 50%.

Kultur

In zahlreichen städtischen Museen in der Region ist mit dem Karlsruher Kinderpass der Eintritt ermäßigt oder sogar frei.

Freizeit

Die Jahreskarte für den Zoologischen Stadtgarten gibt es an der Zookasse gegen eine kleine Eigenbeteiligung. Bei diversen Veranstaltungen in der Region wie etwa Das Fest oder Heimspiele des KSC ist der Eintritt ermäßigt oder sogar frei.

Bildung

Einrichtungen wie die Vhs und JUKS gewähren bis zu 50% Rabatt auf Kursgebühren, das Badische Konservatorium und die Jugendmusikschule Neureut bzw. die Jugendmusikschule Hardt eine Ermäßigung von 66%.

Sport

Verschiedenen Frei- und Hallenbäder in der Region gewähren bis zu 50% Rabatt auf den regulären Einzeleintrittspreis. Zudem ist die Bädersaisonkarte für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren um 66% günstiger zu haben.

Ferienzuschuss

Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren erhalten einen Zuschuss von zwei Dritteln der Kosten (bis max. 100 €) für Ferienbetreuungen, Freizeiten, Stadtranderholungen oder andere Ferienangebote gemeinnütziger Ferienfreizeitanbieter.

Bildungsgutscheine

Kinder, die den Kinderpass erhalten aber keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Gutscheine für Sport- und Bildungsangebote (siehe unten). Neue Annahmestellen können sich für weitere Informationen gerne unter der Tel. 0721/133-5671 an das jfbw wenden.

Die Bildungsgutscheine können ganz oder anteilig eingelöst werden für:
- alle Angebote der Einrichtungen des Stadtjugendausschuss e.V.
- Sportangebote der Vereine
- Musikunterricht
- Computerkurse
- Schwimmkurse
- Nachhilfe
- Tanz
- Kreativangebote
- Freizeiten
- Ferienangebote

FAQ

1Was kostet der Karlsruher Kinderpass?
Der Karlsruher Kinderpass ist kostenlos.
2Wann kann der Kinderpass verlängert werden?
In den Stempelfeldern des Kinderpasses ist die Gültigkeitsdauer angegeben. Ab dem letzten Monat dieser Gültigkeit kann er in der jeweiligen Ausgabestelle verlängert werden.
3Welche Unterlagen braucht man zur Verlängerung?
Für die Verlängerung benötigen wir die gleichen Unterlagen wie bei einem Neuantrag in aktueller Version.
4Wer kann Bildungsgutscheine bekommen?
Bildungsgutscheine bekommen Kinder, die einen Kinderpass erhalten, aber keine Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch nehmen können. Das sind vor allem Kinder mit Behinderung, Pflegekinder und Kinder, die einen aktuellen Ablehnungsbescheid über die Teilhabeleistung des Bildungs- und Teilhabepakets haben.
5Gelten die Bildungsgutscheine auch für Erwachsene?
Die Bildungsgutscheine gelten ausschließlich für das Kind, auf das die Bildungsgutscheine ausgestellt wurden. Sie können nur für Veranstaltungen eingelöst werden, bei denen das Kind selbst Teilnehmer ist. Veranstaltungen für Eltern, auch mit kinderbezogenen Themen, können nicht mit den Gutscheinen des Kinderpasses bezahlt werden.
6Sind Gutscheine auf Geschwister übertragbar?
Innerhalb einer Familie sind für jedes berechtigte Kind eigene Gutscheine vorgesehen, mit Gültigkeitszeitraum und Name des Kindes. Ein Übertragen auf andere Kinder, auch innerhalb einer Familie, ist nicht möglich.
7Kann ich vorab erfahren, ob mein Kind einen Kinderpass bekommt?
Sie können sich gerne telefonisch unter 0721-133 5671 erkundigen, ob die Ausstellung eines Kinderpasses möglich ist. Der Aufstellung über notwendige Unterlagen können Sie entnehmen, welche Angaben wir dazu benötigen.
8Braucht man einen Termin?
Teilweise, das hängt von der jeweiligen Ausgabestelle ab. Die Ausgabestellen und einen entsprechenden Kontakt finden Sie auf den Seiten der teilnehmenden Gemeinden.
9Wie lange muss ich auf den Kinderpass warten?
In Karlsruhe kann der Karlsruher Kinderpass in vielen Fällen direkt vor Ort ausgestellt werden und ist sofort für alle Angebote und Leistungen gültig, sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung einen gültigen Bescheid bzw. die notwendigen Unterlagen sowie ein Foto dabei haben. Über die Bearbeitungszeiten in den anderen teilnehmenden Gemeinden informieren Sie sich bitte bei der Ausgabestelle vor Ort.
10Wenn mein Kind in einem halben Jahr 18 wird?
Auch dann kann noch ein Kinderpass ausgestellt werden. Der Pass ist dann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
11Pass verloren, was nun?
Ein verloren gegangener Kinderpass kann bei uns ersetzt werden. Die Unterlagen benötigen wir dazu nicht erneut, aber ein neues Foto.
12Ab welchem Alter können Kinder einen Karlsruher Kinderpass bekommen?
Kinder können bereits ab Geburt einen Karlsruher Kinderpass bekommen. Dieser kann auch bei jüngeren Kindern bereits für Ermäßigungen bei einzelnen Bädern, Kursen oder Musikschulen verwendet werden.